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24.11.2011
Bundesfreiwilligendienst: Wie sind Geld- und Sachbezüge zu versteuern?
Nach § 3 Nr. 5 EStG sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten aufgrund des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes und Zivildienstleistende aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, steuerfrei.
Nach der Verfügung des Bay. Landesamtes für Steuern vom 24.10.2011 soll dies auch für den Bundesfreiwilligendienst gelten.
Die Bezüge bleiben auch beim Bundesfreiwilligendienst aus Billigkeitsgründen steuerfrei.
LBD
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