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24.11.2011
Bundesfreiwilligendienst: Wie sind Geld- und Sachbezüge zu versteuern?

Nach § 3 Nr. 5 EStG sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten aufgrund des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes und Zivildienstleistende aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, steuerfrei.

Nach der Verfügung des Bay. Landesamtes für Steuern vom 24.10.2011 soll dies auch für den Bundesfreiwilligendienst gelten.

Die Bezüge bleiben auch beim Bundesfreiwilligendienst aus Billigkeitsgründen steuerfrei.

 

 

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