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10.02.2012
Härtere Strafen bei Steuerhinterziehung

Der BGH urteilte, dass für einen Steuersünder, der mehr als 1 Million Euro hinterzogen hat, eine Bewährungsstrafe in der Regel ausgeschlossen sei. Diese komme nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Die Richter bekräftigten damit ein Grundsatzurteil, mit dem sie bereits vor 3 Jahren härtere Strafen gefordert haben.

Dies hat zur Folge, dass Steuerhinterzieher, die mehr als 1 Million Euro dem Fiskus vorenthalten haben, zukünftig ins Gefängnis müssen.

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