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Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss bzgl. Vergütungskürzung Solarstrom an Der Bundesrat hat am 11. Mai 2012 zu dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Photovoltaikvergütung den... mehr

Kürzung der Vergütung für Solarstrom ab 01.04.2012 Ab 01.04.2012 soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen drastisch gekürzt werden. Die Koalitionsfraktionen haben nun folgende... mehr

Härtere Strafen bei Steuerhinterziehung Der BGH urteilte, dass für einen Steuersünder, der mehr als 1 Million Euro hinterzogen hat, eine Bewährungsstrafe in der Regel ausgeschlossen sei.... mehr

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12.12.2011
Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden  pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte: 

  • Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.
  • Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
  • Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

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