News
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss bzgl. Vergütungskürzung Solarstrom an Der Bundesrat hat am 11. Mai 2012 zu dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Photovoltaikvergütung den... mehr
Kürzung der Vergütung für Solarstrom ab 01.04.2012 Ab 01.04.2012 soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen drastisch gekürzt werden. Die Koalitionsfraktionen haben nun folgende... mehr
Härtere Strafen bei Steuerhinterziehung Der BGH urteilte, dass für einen Steuersünder, der mehr als 1 Million Euro hinterzogen hat, eine Bewährungsstrafe in der Regel ausgeschlossen sei.... mehr
News
23.08.2011
Kosten für das Erststudium und für die erstmalige Berufsausbildung können als vorweggenommene Werbungskosten anzuerkennen sein
Der Bundesfinanzhof hat nun in 2 Urteilen am 28.07.2011 (Aktenzeichen: VI R 38/10 und VI R 7/10) entschieden, dass sowohl die Kosten für das Erststudium, als auch die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind.
Es ist daher darauf zu achten, dass Steuerbescheide, denen entsprechende Sachverhalte zugrunde liegen nicht rechtskräftig werden, bzw. dass entsprechende Kosten innerhalb der Festsetzungsfrist zur Feststellung eines Verlustvortrages gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Es steht jedoch zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium bzw. der Gesetzgeber auf die o.g. Urteile reagiert und die Anwendung dieser Urteile eindämmen wird.
LBD
Landw. Buchführungsdienst GmbH
Erninger Straße 41
86720 Nördlingen
Tel.: +49 (0)9081 2762810
Fax: +49 (0)9081 2762811
lbd.noerdlingen(at)bbjmail.de