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05.10.2011
Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist nun beschlossen
Am 23.09.2011 haben sich Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsverfahren geeinigt.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 kann nun in Kraft treten.
Die wichtigsten Regelungen:
- Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1.000 €.
- Rückwirkend zum 1.7.2011 gibt es Erleichterungen für elektronische Rechnungen beim Vorsteuerabzug.
- Ab 2012 gibt es Erleichterungen für Eltern beim Abzug der Kinderbetreuungskosten. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr.
- Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Bisher konnten Eltern nur dann Kindergeld und Kinderfreibeträge bekommen, wenn die Einkünfte und Bezüge ihres Kindes während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums nicht mehr als 8.004 EUR betrugen.
Die einzige Änderung zum bisherigen Entwurf war der Verzicht auf die Einführung einer Wahlmöglichkeit zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung für 2 Jahre.
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